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Die eigene Bestattung planen?

Vielen Menschen ist unbehaglich beim Nachdenken über den Tod, erst recht, wenn es um den eigenen geht. Das verstehen wir durchaus. 

Für uns allerdings ist ein anderes Verhältnis dazu nicht nur berufsbedingt wichtig, und so unterstützen wir sehr gern diejenigen, die sich über ihren eigenen Tod Gedanken machen und darüber, wie sie verabschiedet und bestattet werden möchten. Für diese Menschen ist es wichtig, selbstbestimmt zu entscheiden und auch, es den Hinterbliebenen etwas leichter zu machen in all dem Kummer und sie in gewisser Weise ein wenig zu entlasten – nicht nur in finanzieller Hinsicht.

Manchmal sind die Hinterbliebenen auch ratlos, weil sie nicht wissen, wie der Verstorbene es sich gewünscht hätte. Und manchmal haben die Hinterbliebenen jeder für sich eine andere Vorstellung, wie die Bestattung sein soll. All dem können Sie vorbeugen, indem Sie Ihre Wünsche schriftlich niederlegen. 

Ob und in welcher Form Sie vorsorgen möchten, liegt letztlich in Ihrer Hand. Vielleicht wollen oder müssen Sie auch für jemand anderen eine Vorsorge abschließen  – sprechen Sie uns einfach an, und wir helfen gern.

Denke stets an den Tod, um ihn nie zu fürchten.

Seneca

Die eigene Bestattung planen!

Was Sie dazu wissen müssen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:

Bestattungsverfügung

Sie legen Ihre Wünsche für die eigene Bestattung schriftlich fest. Bei einem geht es nur um die Bestattungsart, die ihm wichtig ist; bei einem anderen spielen auch die Verabschiedung und die Gestaltung der Trauerfeier eine Rolle. Sie können auch die Farbe der Blumen wählen oder die Grabpflege bestimmen, kurz: Alles, was für Sie hinsichtlich Ihrer Bestattung bedeutsam ist, sollte aufgeschrieben werden – nur Finanzielles ist hier fehl am Platz. 

Eine Bestattungsregelung kann jederzeit von Ihnen geändert werden und ist für Angehörige bindend. Am besten bewahren Sie die Verfügung bei Ihrer Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch auf, denn dies sind die Dokumente, die als erstes gebraucht werden. 

Hier finden Sie ein Muster:
Bestattungsverfügung (PDF)

Sie können alles direkt am Computer ausfüllen, speichern, ausdrucken, unterschreiben, zu Ihrer Geburtsurkunde legen – fertig. Oder Sie nehmen einfach Papier und Stift zur Hand, auch gut.

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Vorsorgevertrag

In so einem Vertrag werden Ihre Entscheidungen schriftlich fixiert, welche sowohl Ihre Bestattungswünsche betreffen, als auch die finanzielle Regelung der Bestattung. Der Vertrag besteht also aus zwei Komponenten: Zum einen werden sämtliche Bestattungsleistungen aufgeführt, und zum anderen wird die Art der Bezahlung aufgeführt. Das Geld für die Bestattung wird zu Lebzeiten zweckgebunden angelegt, damit einerseits Ihre Nachkommen nicht belastet werden und andererseits, um es vor einem möglichen Zugriff des Sozialamtes zu schützen.

Letztes gilt für diejenigen, die ein Pflegeheim in Anspruch nehmen müssen. Dies wird von eigenem Geld bezahlt, und wenn dieses Geld verbraucht ist, springt der Staat ein, so dass der Heimbewohner dann auf Sozialhilfe angewiesen ist  – das vorher für den Bestattungszweck angelegte Geld gilt allerdings als Schonvermögen und darf dann nicht berührt werden. So können Sie also sicher sein, dass Sie die Bestattung bekommen, die Sie sich wünschen.

Sie erhalten natürlich einen Kostenvoranschlag von uns. In diesen wird auch ein Aufschlag mit eingerechnet, der eventuell steigende Gebühren bis zur Bestattung abfangen soll.

Ebenfalls im Vorsorgevertrag legen Sie auch fest, welchen Bestatter Sie wählen (der seriöser Weise übrigens niemals das Geld schon zu Ihren Lebzeiten nimmt!). 

Es gibt drei Möglichkeiten, Geld für die Bestattung vorab anzulegen:

  1. Sperrkonto

Auf einem separaten Konto unter Ihrem Namen zahlen Sie die Summe ein, die für die Bestattung laut Vorsorgevertrag vorgesehen ist. Die Zweckbindung ist klar durch die Bezeichnung „Kündigungsgeldkonto für Bestattungskosten“ ausgewiesen und durch eine Abtretungserklärung an uns als Bestatter gekennzeichnet. Das angelegte Geld ist so vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt und wird erst im Sterbefall nach Vorlage der Sterbeurkunde an uns abgetreten.

2. Sterbegeldversicherung

Auch eine Sterbegeldversicherung ist sinnvoll, wenn Sie die Angehörigen später nicht mit den Bestattungskosten belasten wollen. Ihr Alter und die Versicherungssumme sind die Basis, auf der die monatliche Prämie berechnet wird.

So eine Versicherung kann auch in Kombination mit dem Vorsorgevertrag über uns abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme wird dann an den Bezugsberechtigten (den gewählten Bestatter) nach Vorlage der Sterbeurkunde abgetreten.

Die bereits eingezahlten Beiträge in eine Sterbegeldversicherung sind vor Rückforderungsansprüchen des Sozialamts sicher. Die Beträge, die dem Versicherten aus der Police zustehen, gehören zum Schonvermögen (Urteil Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az. 2 W 252/06). Auch hier ist das angelegte Geld vor unberechtigtem Auflösungsverlangen geschützt.

3. Treuhandkonto

Für den Zweck der Geldanlage für eine Bestattung kann ein Treuhandkonto auf Ihren Namen bei einer Treuhandgesellschaft eingerichtet werden, und dort verbleibt der Betrag in Sicherheit, bis der gewählte Bestatter die Sterbeurkunde vorgelegt hat. Daraufhin wird der Betrag ausgezahlt und die Bestattung wunschgemäß und laut Vorsorgevertrag durchgeführt.

Es gibt mehrere Treuhandgesellschaften, über die Sie sich dortselbst und auch im Internet informieren können, und natürlich auch bei uns. Die Gesellschaften haben unterschiedliche und nicht immer für den Kunden günstige Konditionen, so dass ein genauer Blick auf das Kleingedruckte lohnt.

Für alle drei Optionen gilt: Der eventuell verbleibende Restbetrag wird an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.

Möchten Sie Ihre Überlegungen zu diesem wichtigen Thema mit uns besprechen und in einen Vorsorgevertrag münden lassen, so sind Sie herzlich zu einer eingehenden Beratung eingeladen. 

Bestattungsvorsorge für eine internationale Bestattung

Alle Vorsorge-Möglichkeiten, die für eine deutsche Bestattung infrage kommen, gelten auch für internationale Bestattungen:

  • Bestattungsregelung
  • Vorsorgevertrag
  • Finanzielle Absicherung durch Fremdverwaltung