AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines

  1. Den Geschäftsbeziehungen zwischen Astamaria – Die Bestatterin und dem Auftraggeber liegen die nachstehend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt sind. Der Auftraggeber erkennt die AGB mit seiner Unterzeichnung unseres Formulars „Vollmacht“ in allen Punkten und Bestimmungen voll an.
  2. Die AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers und zwar auch dann, wenn Astamaria – Die Bestatterin hierauf nicht in jedem Falle Bezug nimmt.

§2 Online-Angebot

  1. Astamaria – Die Bestatterin übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Astamaria – Die Bestatterin, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Astamaria – Die Bestatterin kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  2. Alle Angebote sind unverbindlich. Astamaria – Die Bestatterin behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

§3 Bestellung und Auftragsbestätigung

  1. Die Bestellung wird durch die Unterschrift des Auftraggebers auf der Vollmacht bei Astamaria – Die Bestatterin verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich an Astamaria – Die Bestatterin bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Astamaria – Die Bestatterin schriftlich bestätigt wurden (auch per E-Mail).
  2. Die abgegebene Auftragsbestätigung beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer, gestalterischer oder organisatorischer Hinsicht begonnen wird. Dazu gehören auch die Leistung einer Anzahlung in bar  in Höhe von 50 % der vorläufigen Bestattungskosten, jedoch mindestens 500,00 Euro sowie die Erteilung der Vollmacht für sämtliche der für die Bestattung erforderlichen Formalitäten. 
  3. Erfolgt keine Anzahlung, kann Astamaria – Die Bestatterin den Auftrag ablehnen und eine Bearbeitungsumlage in Höhe von mindestens 10 % zzgl. MwSt. (mindestens jedoch 350,00 Euro) aus den vereinbarten Leistungen bar erheben. Bei Überführungen ins Ausland ist eine Anzahlung der Bestattungskosten in Höhe von 2.000,00 Euro nach Auftragserteilung sofort zu entrichten.
  4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Astamaria – Die Bestatterin auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Astamaria – Die Bestatterin wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die Astamaria – Die Bestatterin die Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren oder aber gänzlich unmöglich machen.
  5. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch und organisatorisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen von Astamaria – Die Bestatterin für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
  6. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Soweit eine Genehmigung durch Astamaria – Die Bestatterin beschafft wird, eine Grabnutzung bestellt oder eine Kremation beauftragt wird, handelt Astamaria – Die Bestatterin im Namen des Auftraggebers und erledigt somit lediglich einen Geschäftsbesorgungsauftrag. Die Kosten der beauftragten Leistungen trägt in jedem Falle der Auftraggeber.
  7. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung.
  8. Eventuell erforderliche Fremdleistungen können von Astamaria – Die Bestatterin auf Rechnung des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden. Eine besondere Zustimmung des Auftraggebers ist nicht erforderlich.

§4 Transport, Versand

  1. Der Transport oder Versand erfolgt in der Regel auf Rechnung und Gefahr von Astamaria – Die Bestatterin. Die Kosten für eine zusätzlich gewünschte Transportversicherung trägt der Auftraggeber. Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber Astamaria – Die Bestatterin festgestellt werden.
  2. Rügen wegen offensichtlicher Mängel kann Astamaria – Die Bestatterin nur dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber diese Astamaria – Die Bestatterin unmittelbar vor Versenkung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Alternativ kann auch binnen zwei Wochen der Fotobeweis erbracht werden.

§5 Zusatzbestimmungen

  1. Die Bestattungskostenrechnung, ausgestellt von Astamaria – Die Bestatterin, ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
  2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Astamaria – Die Bestatterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes ab dem 15. Tag zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
  3. Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  4. Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handelt Astamaria – Die Bestatterin ausschließlich im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
  5. Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Astamaria – Die Bestatterin unverzüglich nachzuzahlen.
  6. Der Auftraggeber erklärt, dass er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an ein Finanz-Factoring-Unternehmen sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.
  7. Es besteht die Möglichkeit auf Ratenzahlung im Zeitraum von drei Monaten. Voraussetzung hierfür ist entsprechende Bonität bzw. Bonitätssicherheit des Auftraggebers.
  8. Astamaria – Die Bestatterin ist dazu berechtigt, die Bonität bzw. die Bonitätssicherheit des Auftraggebers jederzeit zu überprüfen.
  9. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Name sowie Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen auf unserer Internetseite veröffentlicht wird. Wird dies vom Auftraggeber nicht gewünscht, bedarf es seiner ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.

§6 Kündigung

  1. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag über die in Auftrag gegebene Bestattung bzw. Bestattungsvorsorge oder wird Astamaria – Die Bestatterin die Bestattung bzw. die Bestattungsvorsorge infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist Astamaria – Die Bestatterin berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von Astamaria – Die Bestatterin nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. 
  2. Stattdessen kann Astamaria – Die Bestatterin als Pauschale 10 % (mindestens jedoch 350,00 Euro) der Vertragssumme (aus eigener Leistung) verlangen. Weitergehende Ansprüche behält sich Astamaria – Die Bestatterin vor.

§7 Regelungen

  1. Die Regelungen zu §5 und §6 schließen nicht aus, dass Astamaria – Die Bestatterin überhaupt kein Schaden oder nur ein geringer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.

§8 Haftung

  1. Astamaria – Die Bestatterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit Astamaria – Die Bestatterin keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
  2. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit Astamaria – Die Bestatterin schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt des Schadens bei uns angezeigt wurden. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
  3. Das Mitfahren zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen ist generell nicht gestattet. Sonstige Beförderungen des Auftraggebers von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. 

§9 Schlussbestimmungen

  1. Der Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Berlin-Pankow.
    Inhaber von Astamaria – Die Bestatterin: Asta Maria Krohn,
    Finanzamt Berlin-Pankow/Weißensee, Steuer-Nr.: 35/400/00897
    USt-Id-Nr.: DE348787733
  2. Salvatorische Klausel, den Bestattungsauftrag (in Form von Kostenvoranschlag und Vollmacht) betreffend: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Durchführung der Bestattung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Astamaria – Die Bestatterin und der Auftragnehmer sind vielmehr verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.