Die eigene Bestattung planen?
Vielen Menschen ist unbehaglich beim Nachdenken über den Tod, erst recht, wenn es um den eigenen geht. Das verstehen wir durchaus.
Für uns allerdings ist ein anderes Verhältnis dazu nicht nur berufsbedingt wichtig, und so unterstützen wir sehr gern diejenigen, die sich über ihren eigenen Tod Gedanken machen und darüber, wie sie verabschiedet und bestattet werden möchten. Für diese Menschen ist es wichtig, selbstbestimmt zu entscheiden und auch, es den Hinterbliebenen etwas leichter zu machen in all dem Kummer und sie in gewisser Weise ein wenig zu entlasten – nicht nur in finanzieller Hinsicht.
Manchmal sind die Hinterbliebenen auch ratlos, weil sie nicht wissen, wie der Verstorbene es sich gewünscht hätte. Und manchmal haben die Hinterbliebenen jeder für sich eine andere Vorstellung, wie die Bestattung sein soll. All dem können Sie vorbeugen, indem Sie Ihre Wünsche schriftlich niederlegen.
Ob und in welcher Form Sie vorsorgen möchten, liegt letztlich in Ihrer Hand. Vielleicht wollen oder müssen Sie auch für jemand anderen eine Vorsorge abschließen – sprechen Sie uns einfach an, und wir helfen gern.
Denke stets an den Tod, um ihn nie zu fürchten.
Seneca
Die eigene Bestattung planen!
Was Sie dazu wissen sollten, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Bestattungsverfügung
Sie legen Ihre Wünsche für die eigene Bestattung schriftlich fest. Bei einem geht es nur um die Bestattungsart, die ihm wichtig ist; bei einem anderen spielen auch die Verabschiedung und die Gestaltung der Trauerfeier eine Rolle. Sie können auch die Farbe der Blumen wählen oder die Grabpflege bestimmen, kurz: Alles, was für Sie hinsichtlich Ihrer Bestattung bedeutsam ist, sollte aufgeschrieben werden – nur Finanzielles ist hier fehl am Platz.
Eine Bestattungsregelung kann jederzeit von Ihnen geändert werden und ist für Angehörige bindend. Am besten bewahren Sie die Verfügung bei Ihrer Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch auf, denn dies sind die Dokumente, die als erstes gebraucht werden.
Hier finden Sie ein Muster:
Bestattungsverfügung (PDF)
Sie können alles direkt am Computer ausfüllen, speichern, ausdrucken, unterschreiben, zu Ihrer Geburtsurkunde legen – fertig. Oder Sie nehmen einfach Papier und Stift zur Hand, auch gut.
Vorsorgevertrag
In so einem Vertrag werden Ihre Entscheidungen schriftlich fixiert, welche sowohl Ihre Bestattungswünsche betreffen, als auch die finanzielle Regelung der Bestattung. Der Vertrag besteht also aus zwei Komponenten: Zum einen werden sämtliche Bestattungsleistungen aufgeführt, und zum anderen wird die Art der Bezahlung aufgeführt. Das Geld für die Bestattung wird zu Lebzeiten zweckgebunden angelegt, damit einerseits Ihre Nachkommen nicht belastet werden und andererseits, um es vor einem möglichen Zugriff des Sozialamtes zu schützen.
Letztes gilt für diejenigen, die ein Pflegeheim in Anspruch nehmen müssen. Dies wird von eigenem Geld bezahlt, und wenn dieses Geld verbraucht ist, springt der Staat ein, so dass der Heimbewohner dann auf Sozialhilfe angewiesen ist – das vorher für den Bestattungszweck angelegte Geld gilt allerdings als Schonvermögen und darf dann nicht berührt werden. So können Sie also sicher sein, dass Sie die Bestattung bekommen, die Sie sich wünschen.
Sie erhalten natürlich einen Kostenvoranschlag von uns. In diesen wird auch ein Aufschlag mit eingerechnet, der eventuell steigende Gebühren bis zur Bestattung abfangen soll.
Hier die empfohlenen Möglichkeiten, Geld für die Bestattung vorab anzulegen:
Sterbegeldversicherung
Ihr Alter und die Versicherungssumme sind die Basis, auf der die monatliche Prämie berechnet wird. Haben Sie ein bestimmtes Alter erreicht, zahlen Sie einmalig den gesamten für die Bestattung vorgesehenen Betrag ein.
Grundlage dafür ist der mit uns geschlossene Vorsorgevertrag. Die Versicherungssumme wird dann an den Bezugsberechtigten (den gewählten Bestatter) nach Vorlage der Sterbeurkunde abgetreten.
Die eingezahlten Beiträge in eine Sterbegeldversicherung sind vor Rückforderungsansprüchen des Sozialamts sicher. Die Beträge, die dem Versicherten aus der Police zustehen, gehören zum Schonvermögen (Urteil Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az. 2 W 252/06). Das angelegte Geld ist also vor unberechtigtem Auflösungsverlangen geschützt.
Treuhandkonto
Hier geht es um eine einmalige Einzahlung: Wir können für Sie ein Treuhandkonto auf Ihren Namen bei einer Treuhandgesellschaft einrichten, und dort verbleibt der Betrag in Sicherheit, bis der gewählte Bestatter die Sterbeurkunde vorgelegt hat. Daraufhin wird der Betrag ausgezahlt und die Bestattung wunschgemäß und laut Vorsorgevertrag durchgeführt.
Auch hier zählt das Geld zum Schonvermögen und ist so vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt.
Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
Möchten Sie Ihre Überlegungen zu diesem wichtigen Thema mit uns besprechen und in einen Vorsorgevertrag münden lassen, so sind Sie herzlich zu einer eingehenden Beratung eingeladen.
Bestattungsvorsorge für eine internationale Bestattung
Alle Vorsorge-Möglichkeiten, die für eine deutsche Bestattung infrage kommen, gelten auch für internationale Bestattungen:
- Bestattungsregelung
- Vorsorgevertrag
- Finanzielle Absicherung durch Fremdverwaltung